Die gesetzlichen Anforderungen an elektronisch Registrierkassen und PC-Kassensysteme wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Ab 01.01.2020 kommen weiter Anforderungen hinzu:
- Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
- Belegausgabepflicht
- Meldungspflicht an das Finanzamt über die verwendeten Kassensystem
Die Unternehmen sind verpflichtet, die technischen Sicherheitseinrichtung aufrechtzuerhalten und Ausfallzeiten zu dokumentieren. Darüber hinaus unterliegen die Kassensysteme einer Überprüfung durch die Kassen-Nachschau. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen droht bei einer Betriebsprüfung Nachschätzung.