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Die gesetzlichen Anforderungen an elektronisch Registrierkassen und PC-Kassensysteme wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Ab 01.01.2020 kommen weiter Anforderungen hinzu:

  • Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Belegausgabepflicht
  • Meldungspflicht an das Finanzamt über die verwendeten Kassensystem

Die Unternehmen sind verpflichtet, die technischen Sicherheitseinrichtung aufrechtzuerhalten und Ausfallzeiten zu dokumentieren. Darüber hinaus unterliegen die Kassensysteme einer Überprüfung durch die Kassen-Nachschau. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen droht bei einer Betriebsprüfung Nachschätzung.