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Ein Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, ist berechtigt bzw. auf Verlangen des belieferten Unternehmers verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Für den Leistungsempfänger ist eine Rechnung insbesondere deshalb von Bedeutung, weil er nur dann die darin ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen kann. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder finanzamtsbezogene Steuernummer des leistenden Unternehmers
  6. Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
  7. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  8. das Entgelt
  9. den auf das Entgelt entfallenden, gesondert auszuweisenden Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
  10. Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts, z.B. Skonti, Boni, Rabatte, soweit diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind
  11. nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt.

 

 

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